Rostock - wenige Wochen vor der erwarteten Schlussphase im Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow hat sich Andreas Ohm, einer der Verteidiger der angeklagten Gina H., ausführlich zur aktuellen Situation seiner Mandantin geäußert. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ spricht der Strafverteidiger über die Gefahr einer Verurteilung, seine Kritik an Teilen der Ermittlungen und über Gespräche mit Gina H.
Das Interview wurde vom Nachrichtenmagazin „Stern“ mit Rechtsanwalt Andreas Ohm geführt. Ohm vertritt gemeinsam mit Rechtsanwalt Thomas Löcker die 30-jährige Gina H. vor dem Landgericht Rostock.
Verteidiger sieht reale Gefahr einer Verurteilung
Besonders deutlich äußert sich Ohm zur derzeitigen Situation seiner Mandantin. Gina H. hoffe weiterhin darauf, dass das Verfahren mit einem Freispruch endet. Ihr Verteidiger habe sie jedoch bereits vor einigen Wochen darauf vorbereitet, dass sich das Verfahren aus seiner Sicht in eine andere Richtung entwickeln könnte.
„Ich habe ihr schon vor einigen Wochen gesagt, dass derzeit alles in Richtung einer Verurteilung läuft“, erklärte Ohm gegenüber dem „Stern“.
Gina H. sei bewusst, dass eine Verurteilung eine „realistische Gefahr“ darstelle. Gleichzeitig bedeutet diese Einschätzung des Verteidigers nicht, dass Ohm seine Mandantin für schuldig hält. Nach seiner Auffassung gibt es zwar belastende Indizien, er sieht jedoch weiterhin Punkte, die aus Sicht der Verteidigung Zweifel an dem von der Staatsanwaltschaft angenommenen Tatgeschehen begründen.
Mordanklage gegen Gina H.
Vor dem Landgericht Rostock muss sich Gina H. seit Ende April 2026 wegen des Vorwurfs des Mordes verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den damals achtjährigen Fabian aus Güstrow am 10. Oktober 2025 getötet zu haben. Gina H. war zuvor mit dem Vater des Jungen liiert und kannte Fabian persönlich.
Fabian wurde nach seinem Verschwinden mehrere Tage lang gesucht. Am 14. Oktober 2025 wurde seine Leiche an einem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt.
Gina H. bestreitet, Fabian getötet zu haben.
Ohm zündete nach Fabians Tod selbst eine Kerze an
Im Interview berichtet Andreas Ohm auch über seine persönliche Reaktion auf den Tod des Kindes.
Nachdem bekannt geworden war, dass der vermisste Achtjährige tot aufgefunden worden war, besuchte Ohm nach eigenen Angaben einen spontanen Gedenkgottesdienst in Güstrow. Dort zündete er eine Kerze für Fabian an.
Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht absehbar, dass er später die Frau verteidigen würde, die wegen des Mordes an dem Jungen angeklagt werden sollte.
Erster Kontakt wegen des großen Medieninteresses
Nach Darstellung Ohms wandte sich Gina H. zunächst nicht wegen eines gegen sie gerichteten Mordverdachts an ihn.
Ende Oktober 2025 habe sie Kontakt aufgenommen, weil sie sich durch die massive Aufmerksamkeit von Medien unter Druck gesetzt gefühlt habe.
Am 6. November habe sie sich erneut bei ihm gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt durchsuchten Ermittler ihr Anwesen. Ohm schildert, dass bei seinem Eintreffen ein großes Polizeiaufgebot vor Ort gewesen sei.
Die spätere Festnahme habe Gina H. schwer getroffen. Sie habe geweint und sei aufgelöst gewesen, berichtet der Verteidiger.
Verteidigung kritisiert Umgang mit möglichen Entlastungshinweisen
Deutliche Kritik übt Ohm im „Stern“-Interview an Teilen der Ermittlungsarbeit.
Aus seiner Sicht seien möglichen entlastenden Hinweisen nicht immer ausreichend nachgegangen worden. Dabei verweist der Strafverteidiger unter anderem auf Aussagen von Schulkameraden Fabians.
Zwei Kinder hatten vor Gericht berichtet, Fabian am Tag seines Verschwindens noch am frühen Nachmittag in Güstrow gesehen zu haben. Diese Beobachtungen könnten aus Sicht der Verteidigung von Bedeutung für die zeitliche Rekonstruktion des Geschehens sein.
Die Kinder wurden schließlich als Zeugen gehört. Auch der NDR berichtete Anfang September über deren Aussagen und die unterschiedlichen Bewertungen durch Verteidigung und Staatsanwaltschaft.
Kritik auch an der Überprüfung von Alibis
Ohm äußert außerdem Zweifel daran, wie einzelne Alibis im Laufe der Ermittlungen überprüft worden seien.
Dabei macht der Verteidiger ausdrücklich deutlich, dass er Fabians Vater nicht zu Unrecht unter Verdacht stellen wolle. Ihm gehe es vielmehr grundsätzlich darum, ob sämtliche denkbaren Ermittlungsansätze mit der notwendigen Intensität verfolgt worden seien.
Die Überprüfung von Alibis bezeichnete Ohm gegenüber dem „Stern“ als eine von mehreren Maßnahmen, die aus seiner Sicht von der Polizei nicht ausreichend durchgeführt worden seien.
Aussage von Gina H. war auch innerhalb der Verteidigung umstritten
Das Interview liefert außerdem einen bemerkenswerten Einblick in die Verteidigungsstrategie.
Gina H. hatte im August vor Gericht eine umfangreiche Erklärung abgegeben und später auch Fragen des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage beantwortet.
Ohm erklärte gegenüber dem „Stern“, dass er einer solchen Einlassung zunächst skeptisch gegenübergestanden habe. Er habe seiner Mandantin mehrfach gesagt, dass er eine Aussage nicht für eine besonders gute Idee halte.
Den Wunsch Gina H.s, sich vor Gericht zu äußern, habe er letztlich jedoch akzeptiert.
Prozess geht in die entscheidende Phase
Das Verfahren vor dem Landgericht Rostock ist noch nicht abgeschlossen. Damit steht auch weiterhin nicht fest, wie das Gericht die zahlreichen Zeugenaussagen, Indizien und die Einlassung der Angeklagten am Ende bewerten wird.
Die Äußerungen ihres eigenen Verteidigers zeigen allerdings, dass auch innerhalb der Verteidigung mit der Möglichkeit einer Verurteilung gerechnet wird.
Ob es tatsächlich dazu kommt oder Gina H. freigesprochen wird, entscheidet ausschließlich das Landgericht Rostock nach Abschluss der Beweisaufnahme und der Plädoyers.
