Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) – Ein 38 Jahre alter Mann hat seine eigene zwölfjährige Tochter sexuell missbraucht und mit ihr ein Kind gezeugt. Vor dem Landgericht Dessau-Roßlau musste sich der Vater wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verantworten. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten.
Der Fall wurde bekannt, nachdem die Zwölfjährige einen Jungen zur Welt gebracht hatte. Aufgrund des sehr jungen Alters der Mutter wurden nach der Geburt das Jugendamt und die Polizei eingeschaltet.
Die anschließenden Ermittlungen brachten das erschütternde Ausmaß des Falls ans Licht: Der leibliche Vater des neugeborenen Jungen ist zugleich der Vater des damals zwölfjährigen Mädchens.
Geständnis erspart Tochter Aussage vor Gericht
Der 38-Jährige musste sich schließlich vor dem Landgericht Dessau-Roßlau wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verantworten.
Im Prozess legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Seiner Tochter blieb dadurch erspart, selbst vor Gericht über den sexuellen Missbrauch aussagen zu müssen.
Am Montag verkündete das Gericht das Urteil: Der Mann muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Angeklagter erklärte vor Gericht, er sei „kein Pädophiler“
Während des Verfahrens erklärte der 38-Jährige, er sei „kein Pädophiler“. Im Zusammenhang mit seiner damaligen Lebenssituation verwies er unter anderem auf die beengten Wohnverhältnisse der siebenköpfigen Familie sowie auf eine nicht zustande gekommene Ausbildung zum Fachinformatiker.
Unabhängig von diesen von ihm geschilderten persönlichen Umständen musste sich der Angeklagte strafrechtlich für den schweren sexuellen Missbrauch seiner Tochter verantworten.
Mann war zuvor politisch aktiv
Der Fall erhält auch deshalb öffentliche Aufmerksamkeit, weil der Verurteilte in der Vergangenheit politisch aktiv gewesen sein soll.
Im Rahmen eines Kommunalwahlkampfes engagierte er sich für die SPD und stellte dabei öffentlich seine Familienorientierung heraus. Seine frühere politische Tätigkeit steht jedoch in keinem Zusammenhang mit der strafrechtlichen Bewertung der Tat.
Baby lebt bei einer Pflegefamilie
Der aus dem Missbrauch hervorgegangene Junge lebt derzeit bei einer Pflegefamilie.
Nach Angaben der Mutter des missbrauchten Mädchens sei gemeinsam mit ihrer Tochter die Entscheidung getroffen worden, das Kind zur Adoption freizugeben.
Auch die weitere familiäre Situation ist offen. Die Ehefrau des Verurteilten erklärte gegenüber Medien, dass der Mann nach Verbüßung seiner Haftstrafe wieder zur Familie zurückkehren solle.
Ob und unter welchen Voraussetzungen ein späteres Zusammenleben mit seinen Kindern – insbesondere mit seiner von ihm missbrauchten Tochter – überhaupt möglich sein wird, berührt Fragen des Kinder- und Jugendschutzes und liegt nicht allein in der Entscheidung der Familie.
Schutz der minderjährigen Betroffenen
Bei der Betroffenen handelt es sich um ein minderjähriges Mädchen, das Opfer einer schweren Sexualstraftat innerhalb der eigenen Familie geworden ist.
Zum Schutz des Kindes verzichten wir deshalb bewusst auf ihren Namen, Bilder sowie weitere persönliche Angaben, die Rückschlüsse auf ihre Identität ermöglichen könnten.

